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Bauleitplanung

folgt...

Bekanntmachungen

Bauleitplanung der Gemeinde Grub a.Forst
1. Änderung des Flächennutzungsplans
Billigungs- und Auslegungsbeschluss sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB


Der Gemeinderat der Gemeinde Grub a.Forst hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.09.2026 die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen behandelt und zur Kenntnis genommen.


Unter Berücksichtigung der hierzu gefassten Beschlüsse hat der Gemeinderat den vom Planungsbüro Solwerk GmbH ausgearbeiteten Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Grub a.Forst in der Fassung vom 27.08.2026 gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Parallel hierzu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.


Ziel der Änderung ist es, die bisher als „Flächen für die Landwirtschaft mit besonderer Bedeutung für die Ökologie, das Orts- und Landschaftsbild sowie für die Naherholung“ dargestellten Flächen künftig ausschließlich als „Flächen für die Landwirtschaft“ darzustellen. Zudem soll der dargestellte Aussichtspunkt entfallen.


Das Plangebiet umfasst einen Geltungsbereich von ca. 2,4 ha auf der Flurnummer 34, Gemarkung Roth a.Forst.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB


Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 27.08.2026 ein-schließlich Begründung wird in der Zeit vom


26.10.2026 bis einschließlich 27.11.2026


im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können während des Veröffentlichungszeitraums unter folgenden Internetadressen eingesehen werden:


www.grub-am-forst.de 

www.bauleitplanung.bayern.de


Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während des genannten Zeitraums im Rathaus Grub a.Forst, Coburger Straße 23, 96271 Grub a.Forst, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.


Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; sie können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.


Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

 

Begründung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 27.08.2026. Weiterhin liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vor:

• Landratsamt Coburg vom 12.06.2026: Informationen insbesondere zu Wasserrecht, Niederschlagswasser und Starkregen, Bodenschutz und Altlasten sowie zu Belangen des Klimaschutzes. 

 

• Wasserwirtschaftsamt Kronach vom 12.06.2026: Informationen zu Wasserversorgung und Grundwasserschutz, Niederschlagswasserbeseitigung, Oberflächenabfluss und Starkregen, Altlasten sowie vorsorgendem Bodenschutz. 

 

• Staatliches Bauamt Bamberg vom 01.06.2026: Informationen zu Belangen der Bundesstraße B 303, insbesondere Verkehrssicherheit, Entwässerung und Blendwirkungen. 

 

• Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – Referat Bauleitplanung vom 28.05.2026: Informationen zu Belangen der Bodendenkmalpflege und zum Umgang mit möglichen archäologischen Funden. 

 

• Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg vom 12.06.2026: Informationen zu land- und forstwirtschaftlichen Belangen sowie zur vorgesehenen landwirtschaftlichen Nutzung und einer möglichen späteren Agri-PV-Nutzung.

 

• DB Netz AG – Region Süd vom 11.06.2026: Informationen zu Belangen des Eisenbahnbetriebs und der Bahninfrastruktur, insbesondere Blendwirkungen und Reflexionen, Bahnimmissionen, Entwässerung, Oberleitungsanlagen und Bepflanzung.

 

• Eisenbahn-Bundesamt – Außenstelle Nürnberg vom 09.06.2026: Informationen zu Belan-gen der Eisenbahninfrastruktur und Verkehrssicherheit, insbesondere Blendwirkungen, Entwässerung, Bepflanzung sowie bahnbetriebsbedingten Immissionen.


Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buch-stabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Weitere Informationen können den datenschutzrechtlichen Informationspflichten im Bauleitplanverfahren entnommen werden.


Hinweis zur Flächennutzungsplanänderung bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:


Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Gemeinde Grub a.Forst1. Änderung des Flächennutzungsplans

1. Änderung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Grub a.Forst

Begründung 1. Änderung Flächennutzungsplan Grub a.Forst

Stellungnahme AELF

Stellungnahme Amt für Denkmalpflege München

Stellungnahme LRA Coburg

Stellungnahme Staatliches Bauamt

Stellungnahme WWA Kronach

Stellungnahme DB Süd

Stellungnahme Eisenbahn-Bundesamt

Digitaler Bauantrag

Flächennutzungsplan Gemeinde Grub a.Forst

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Fax:(09560) 922081
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