Kontakt Verwaltungsgemeinschaft Coburger Str. 23 96271 Grub a.Forst weitere Kontakte der Verwaltung Öffnungszeiten Rathaus Grub a.Forst 09560/92 20 - 0
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| Informationen der Bauverwaltung:Wann benötigt man verkehrsrechtliche Anordnungen?Anträge auf die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen müssen 10 Tage vor Beginn von Arbeiten gestellt werden, die sich auf den Straßenverkehr- dazu gehören Straßen, Rad- und Gehwege, Plätze und Parkplätze – auswirken. Der Antragssteller ist entweder der Bauherr selbst oder das beauftragte Bauunternehmen. Anlässe für das Einholen einer Anordnung sind z.B. - Aufstellen eines Containers - Aufstellen eines Gerüstes - Be- und Entladetätigkeiten im Halteverbot - Ablagerung der Baumaterialien - Straßenbauarbeiten auf öffentlichem Verkehrsgrund. Bei nicht Einholung oder Mißachtung einer verkehrsrechtlichen Anordnung, die bei der Polizei zur Anzeige kommt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bußgeldkatalog der StVO und kann mit bis zu 75 € Strafe und 1 Punkt in Flensburg geahndet werden. Der Antrag ist bei der Gemeindeverwaltung zu stellen. Verwaltungsgemeinschaft
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