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Verwaltungsgemeinschaft
Grub a.Forst

Coburger Str. 23

96271 Grub a.Forst

Tel. +49 (9560) 9220-0
info@grub-am-forst.de

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Öffnungszeiten

Termine nur nach vorheriger  Vereinbarung!


Rathaus Grub a.Forst

09560/92 20 - 0 oder

beim jeweiligen Sachbearbeiter


 Mo  

 08:00 - 12:00 Uhr

 15:00 - 16:00 Uhr

 Di

 08:00 - 12:00 Uhr

 15:00 - 17:00 Uhr

 Mi

 Termine nach Vereinbarung   

 Do

 08:00 - 12:00 Uhr

 15:00 - 18:00 Uhr

 Fr

 08:00 - 12:00 Uhr


Bürgerhaus Niederfüllbach

09565/ 92 24 - 0

 Mo  
  16:00 - 18:00 Uhr                     
 Mi
  11:00 - 13:00 Uhr


Formulare

  • Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises

  • Bestellliste für Vereine der Gemeinde Grub a.Forst für Veranstaltungen


Gewerbeamt  - GEWAN Bürger-Online - Gewerbeanmeldungen:

>>>  Meldungen an das Gewerbeamt der Gemeinde Grub a.Forst

>>>  Meldungen an das Gewerbeamt der Gemeinde Niederfüllbach

 

Wohngeld

Der Staat leistet einkommensschwachen Bürgern bei ihren Wohnkosten eine finanzielle Hilfe. Dieses Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt. Einen Mietzuschuss erhalten auf Antrag beispielsweise Mieter einer Wohnung, Untermieter oder Heimbewohner. Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle können Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum beantragen. 

Über den Antrag entscheidet das Landratsamt Coburg ("Wohngeldstelle"), Lauterer Str. 60, 96450 Coburg, mit einem schriftlichen Bescheid. Bewilligt wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.


weitere Formulare:

Bauantragsformulare und Erläuterungen rund ums Thema Bauen,
Antragsformulare für Wohnraumförderung für Miet- und Eigentumswohnungen,
Modernisierungen, Behindertengerechte Wohnungen, usw.
Anträge auf Lasten- bzw. Mietzuschuss (Wohngeld)
erhalten Sie auch beim Verwaltungsservice Bayern   

Weitere Antragsformulare z.B. auf Kinder- und Elterngeld, Landeserziehungsgeld, BAföG, Fischereischein sowie Informationen zur  Gewerbean-/-ab/-ummeldungen, usw. erhalten Sie ebenfalls auf den Internetseiten des Verwaltungsservice Bayern.



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