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Verwaltungsgemeinschaft
Grub a.Forst

Coburger Str. 23

96271 Grub a.Forst

Tel. +49 (9560) 9220-0
info@grub-am-forst.de

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Öffnungszeiten

Termine nur nach vorheriger  Vereinbarung!


Rathaus Grub a.Forst

09560/92 20 - 0 oder

beim jeweiligen Sachbearbeiter


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 08:00 - 12:00 Uhr

 15:00 - 16:00 Uhr

 Di

 08:00 - 12:00 Uhr

 15:00 - 17:00 Uhr

 Mi

 Termine nach Vereinbarung   

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 Fr

 08:00 - 12:00 Uhr


Bürgerhaus Niederfüllbach

09565/ 92 24 - 0

 Mo  
  16:00 - 18:00 Uhr                     
 Mi
  11:00 - 13:00 Uhr


Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst


Herzlich Willkommen auf den Internetseiten der Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst und deren Mitgliedsgemeinden Grub a.Forst und Niederfüllbach.
 

Was ist eine Verwaltungsgemeinschaft?

Im Rahmen der von der Bayerischen Staatsregierung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 27. Juli 1971 durchgeführten Gemeindegebietsreform wurde mit Wirkung vom 01.05.1978 die Verwaltungsgemeinschaft Grub a. Forst gebildet.
Die rechtliche Grundlage ist die "Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern" (VGem0). Verwaltungsgemeinschaft bedeutet, dass jede Mitgliedsgemeinde eigenständig ist; nur die Verwaltung wird gemeinsam geführt. Ziel der Gebietsreform war es, die Leistungs- und Verwaltungskraft zu stärken, dabei aber auch die rechtliche und politische Eigenständigkeit der betreffenden Mitgliedsgemeinden zu wahren.

In ihrer dienenden Funktion ist die Verwaltungsgemeinschaft keine "Übergemeinde". Sie ähnelt mehr einem Zweckverband zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben und nimmt vor allem die vom Staat an die Gemeinden übertragenen Angelegenheiten (wie z.B. Paß-, Einwohner-, Standesamt, Steuer- und Sozialangelegenheiten) wahr.

Die Mitgliedsgemeinden erfüllen weiterhin die eigenen Angelegenheiten (z. B. Bau- und Verkehrswesen, Erschließung des Gemeindegebietes, Kultur, Jugendpflege und Sport, Haushalts- und Finanzwesen) durch einen eigenen Bürgermeister und Gemeinderat.



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