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OT Roth am Forst

Dorfbrunnen in Roth a.Forst
 

 

Roth a.Forst - Das Rodungsdorf am Banzer Wald

Roth am Forst liegt ganz im Schatten von Grub am Forst, dessen Ortsteil es heute ist. Dies gilt in land­schaftlicher Hinsicht, erscheint doch Roth neben dem beherrschenden Grub wie ein kleiner Bruder. Auch in der Geschichte steht Roth immer hinter Grub. Offensichtlich wird dies ebenfalls in kirchlicher Hinsicht, seit Roth 1528 nach Grub eingepfarrt wurde, damit der Pfarrer dort ein besseres Einkommen habe.

Und dennoch, auf etwas darf Roth verweisen, das ihm den Vorrang vor Grub gibt: es ist älter als Grub! Stützen wir uns auf die Urkunden - und welch anderer Maßstab sollte sonst möglich sein - so wird Roth schon im 10. Jahrhundert genannt. Ein Mönch des Klosters Fulda beschrieb damals die Grenzen des Banzer Waldes und nannte dabei auch Roth. (Der nächste Ort, den er aufführt, ist Cicurni = Zeickhorn, hingegen fehlt Grub am Forst völlig!)

Der Name Roth ist sehr häufig in deutschen Landen. Er erinnert daran, daß der Ort in einem Rodungsgebiet ent­stand, also nicht zu den ursprünglichen Siedlungen gehört, sondern in einem Gebiet liegt, das erst dem Walde abgerungen werden mußte.

Im ersten Abschnitt wurde auf den Rodungsgürtel eingegangen, der sich von Roth bis nach Neuses am Brand (Name!) hinzieht und der den Saum des Banzer Waldes um Kilometer nach Süden zurückschob. Auch die Ursachen für diese „Innere Kolonisation" wurden genannt: Bevölkerungsüberschuß und Streben der Grundherren, ihren Machtbereich zu erweitern. Wann dabei genau die Gründung des Ortes erfolgt ist, kann durch keine Urkunde belegt werden. Es läßt sich nur sagen: um 1000 war der Ort vorhanden.

An die Rodung erinnern noch der Forst und die Flurung des Ortes. Pfarrer Kipp beobachtete diese und schrieb um 1910: Wer einmal vom Grüber Stein auf das lieblich gelegene Örtchen niedergesehen und seine Lage und Flurung ins Auge genommen hat, bemerkt sofort, daß der jenseits des Baches gelegene Teil der Flur mit dem Ort dem Forst abgewonnen ist, denn diese Flur unterbricht die regelmäßigen Grenzlinien, die sonst der Forst aufzuweisen hat.

Hier gibt es auch noch den Flurnamen Forst. Interessant ist der im Rodungsbezirk des Waldes gelegene Flurname „Selach`; der schon in alten Urkunden genannt wird; eine tief in den Forst einschneidende, ziemlich eben gelegene Lichtung mit guten Äckern. Der Name dieses Bezirks erinnert noch an den alten Baumbestand, der einst hier vor der Rodung stand und der wahrscheinlich lange Zeit hindurch den Röthern zu schaffen machte. Selach ist so viel wie Sälig, und auf dieses deutet die „Salweide". Ein jeder der offenen Auges durch die des Selach umgebenden Waldungen geht, wird heute noch im Niederholz ein auffällig häufiges Vorkommen verschiedener Salweidenarten feststellen können. Einst war hier ein Weidendickicht, dem die Kolonisten des Dorfes mit Feuer und Eisen zu Leibe rückten, um nach großer Mühe ihre schönen Äcker zu bekommen.

 Backofenhaus in Roth a.Forst

Von den Einwohnern

Roth ist immer ein kleines Dorf gewesen. Anno 1668 zählte es 70 Seelen, 13 Hausnummern und ebenso viele Familien. Dem Berufe nach waren damals die Bewohner 8 Bauern, darunter ein Hofbauer, dann ein Ziegelmacher, 1 Leineweber, 1 Schmied und 1 Hirt.

Um 1910 betrug seine Einwohnerzahl 147 mit 22 Wohnhäusern und 241 Haushaltungen. Unter den ansässigen Familien gibt es einige, die schon lange hier wohnen. So werden Gerlicher (Schmied) 1706, Krauß 1739, Pohl 1766, Liebermann 1780, Fenzlein 1783 erwähnt.

1780 erhielt die Schenkstatt in Roth das Braurecht. Das Dorf hat einige Jahrzehnte lang eine eigene Schäferei gehabt, durfte aber nur in seiner Gemarkung treiben. Die Flur beträgt 204 Hektar, dazu kommen noch die großen Waldparzellen im bayerischen Forst, die sie bei der Ablösung der Forstrechte erhielten. Der bäuerliche Charakter, der von jeher im Dorfe vorherrschend war. ist ihm auch in der Neuzeit erhalten geblieben.

Gemeinschaftshaus     Gemeinschaftshaus








Lehensherren und Abgaben

Nach jener ersten Fuldaer Urkunde gibt es zahlreiche Überlieferungen, in denen Roth genannt wird.
1142  schenkt Bischof Egilbert von Bamberg Güter in Roth an das Kloster Langheim. Es ist derselbe Bischof, der sich öfter mit dem Forste beschäftigte; er gibt z.B. auch die Erlaubnis, daß die Füllbacher größere Rodungen im Forst vornehmen. 1225 werden unter den Gütern der Propstei in Coburg auch Güter in Roth genannt.

Eine weitere Urkunde stammt aus dem Jahre 1285. Sie muß im Zusammenhang mit dem Brand des Klosters Sonnefeld und seinem Neuaufbau bei Hofstätten gesehen werden. In diesem Jahre eignet Heinrich von Schaumberg das Dorf Roth am Forst dem Kloster Sonnefeld an. Das ganze Dorf ist das übrigens nicht gewesen, denn auch andere Herren hatten hier Besitz. Wahrscheinlich war es der größere Teil. Das war aber für die Folgezeit wichtig, denn das Dorf kommt durch diese Stiftung in einen Lehensverband, der bis in die Auflösungszeit des Lehenswesens, also bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts, nachgehalten hat. Die Schaumberger werden also auch hier schon sehr frühzeitig mit Beziehungen zu Roth erwähnt. Sie waren die Le­hensherren des Dorfes. Da in den Schenkungsurkunden nicht erwähnt ist, daß sie für ihr Vorhaben sich von einem höheren Lehensherrn Erlaubnis erbaten, darf angenommen werden, daß das Dorf zum freieigenen, althergebrachten Besitz des Geschlechts gehörte.

Sie besaßen außer dem Lehensrecht auch sonst noch Güter am Ort, die sie nach der Sonnefelder Stiftung von dem Kloster zu Lehen trugen. Unter diesen Lehen scheint sich auch ein adliger Ansitz befunden zu haben, denn in einer Urkunde von 1384 wird ein Karl von Schaumberg zu Roth genannt. Wahrscheinlich ist dieser Karl von Schaumberg ein Angehöriger der Ehneser Linie der Familie und eben diese Familie besaß schon frühzeitig Besitzungen in Roth, einem Dorf bei Kronach. Da aber die erwähnte Urkunde sich ganz direkt auf den Lichtenfelser Forst bezieht und Karl von Schaumberg in ihr eine ungemein genaue Kenntnis des Forstes und der auf ihm ruhenden Rechte der umliegenden Dörfer verrät, ist wohl anzunehmen, daß er in unserem Roth gesessen hat und durch diesen seinen Wohnsitz seine bis in Einzelheiten gehenden Kenntnisse über die Forstverhältnisse sich aneignen konnte. Es drehte sich damals um einen Streit zwischen Sachsen und Bamberg des Forstes halber. Dieser Streit zeitigte für unsere Gegend ein wichtiges Ergebnis: Es wurden nämlich durch ihn die Forstgerechtigkeiten der sächsischen Dörfer, die von Bamberg bedroht waren, ein für allemal sichergestellt. Der Gewährsmann der coburgischen Landesherrin, Landgräfin Katharina, auf dessen Urteil hin diese Sicherung erfolgte, ist eben Karl von Schaumberg, „zu dem Rode gesezzen". Bei dieser Gelegenheit wird auch bemerkt, daß Roth selbst zu den Forstrechtsdörfern gehörte. (Nach Pfr. Kipp)

Es muß nochmals in das Jahr 1295 zurückgegangen werden. Aus diesem Jahr liegt eine Urkunde vor, in der Sieghart, Forstmeister zu Lichtenfels, das ganze Dorf Roth bei Grub an Sonnefeld gibt. (Zur Erinnerung: 10 Jahre vorher schenkte Heinrich von Schaumberg ebenfalls Roth an das Kloster!) Ausgenommen von dieser Schenkung des Sieghart ist eine Manse, die Dietrich von Grub, und eine halbe Manse, die seine Schwester, Frau Kunegundis, besitzt. Frau Kunegunde von Grub scheint eine Klosterfrau von Sonnefeld gewesen zu sein. Das Gut ihres Bruders kommt schon 1307 an Sonnefeld, mit Bewilligung des Abtes von Michelsberg.

Man würde kaum wissen, was man mit den beiden Urkunden von 1285 und 1295 anfangen sollte, wenn man nicht eine Mitteilung aus dem Jahre 1299 hätte, wonach das Kloster Michelsberg in Bamberg die in Roth zu Lehen gehenden Güter, die in Siegharts Händen lagen, auf Betreiben des Inhabers an Kloster Sonnefeld gewiesen hat. Es handelt sich auch also hier nicht ums ganze Dorf, sondern nur um alle Lehen, über die das Kloster Michelsberg die Lehensgerechtigkeit besaß. Wahrscheinlich hatte nun Sonnefeld das ganze Dorf in allen seinen Lehen bis auf einen kleinen Rest in der Hand und es mußte ihm natürlich daran gelegen sein, seinen Besitz daselbst völlig abzurunden. So kaufte es 1322 von Rabo von Grub die ihm gehörigen zwei Teile an einem Gut samt allen Zugehörungen.

Roth war also fast geschlossen im Besitz des Klosters Sonnefeld; es fehlte nur noch das Recht an dem Zehnten. Zu Mitte und Ausgang des 14. Jahrhunderts befand sich der

Zehend von Roth zur einen Hälfte in den Händen der adeligen Familie Schenk von Siemau, zur anderen Hälfte im Besitz eines Nürnberger Bürgers, Otto Meynlein. Durch Kauf brachte Sonnefeld den Zehnten an sich, die erste Hälfte 1362, die zweite um 1383. Zu dem Verkauf der Schenken von Siemau gaben Peter, Otto, Gottfried und Dietrich, Gebrüder, Herrn Otto Schenken von Siemau Söhne, ihre Bewilligung. Neben diesem halben Zehnt verkaufte die gleiche Familie auch ihre Ansprüche an das Selach zu Roth. Hermann Schenk von Siemau, der als Verkäufer genannt wird, gab später den Kaufpreis von 110 Pfund Heller an das Kloster zurück.

Zwei Lehen von Roth sind übrigens niemals dem Sonnefelder Lehensverband zugehörig gewesen, das war ein schaumbergisches und ein Ahorner Kirchlehengut. Diese Güter wechselten den Besitzer. 1793 ist das eine dem Kloster Banz eigen, das andere dem Edelmann von Ahorn. Die Verhältnisse in Roth sind also einfach. Lehensherr des Ortes, dem auch die niedere Gerichtsbarkeit zustand, ist fast ganz das Kloster Sonnefeld; Landesherr ist von jeher und unbestritten Sachsen.

Das sächsische Erbbuch von 1516 gibt für Roth folgendes an: Sie besuchen alle Gerichte, d.h. sie sind verbunden, die meist dreimal im Jahre stattfindenden Gerichtstage des Landgerichts Lauter zu besuchen. Was sie unter sich rügbar haben, als Scheltwort, Blutrunst, Diebstahl usw. bringt der Schultheiß solches am Gericht vor. Das Dorf ist der Äbtissin von Sonnefeld, die hat über Schulden, Rain und Stein zu helfen, also die niedere Gerichtsbarkeit.

Die Hoheitsrechte des Landesherrn erstrecken sich hier aber nicht bloß auf die hohe Gerichtsbarkeit, sondern auch auf Heeresfolge, Leistungen im Dienste der Landesverteidigung und Steuern; das ist im Erbbuch folgendermaßen ausgedrückt: Sie, folgen, reisen (leisten Heeresfolge), geben Bethe (Abgaben) und Steuer; leyden in der Aufsatzung, haben Harnisch und Fronen; .sie gehen auch in die Landwehr (arbeiten zum Schutze der Landesgrenze), Centgraf (der höchste Richter) und Landknecht dürfen Futter gebieten; sie reisen mit Mann, Wagen und Pferden.

Ortsansicht von Roth a.Forst

Im Erbbuch sind auch die Steuern angeführt, die der Ort alljährlich dem fürstlichen Amt als seiner höchsten Obrigkeit zu bringen hatte; nämlich 78 Gr. Habern, 8 Gr. Hundshabern, 36 Pfund Holzgeld für das Forstrecht. Nur die beiden oben genannten, nicht sonnefeldischen Sölden waren von einigen dieser Pflichten befreit, die eine gehörte 1516 Hans von Schaumberg, die andere Anthonius zu Rosenau zu Ahorn wegen des dortigen Gotteshauses. Die erstere ist das Gut, welches Hans von Schaumberg bei der väterlichen Erbteilung 1507 erhalten hatte. Von einer dritten Sölde ist gesagt, daß sie mit Pferden für die Landesherrschaft während der Heuernte zu fronen hatte und 2 Gr. Hundshaber gibt. (Der Hundshaber ist eine uralte Abgabe an die Landes- oder Lehensherrschaft. Aus dem Hafer, der im Mittelalter das hauptsächlich angebaute Getreide war, wurde eine der wichtigsten Speisen bereitet, nämlich das Habermus, von dem auch die fürstliche Meute genährt wurde, daher der Ausdruck „Hundshaber").

Etwa 60 Jahre später können wir auch einen Blick in die Rechte tun, die der Lehensherr im Dorfe zu fordern hatte. Es war das ehemalige Kloster Sonnefeld, das damals allerdings schon aufgehoben und in ein fürstliches Kastenamt umgewandelt war. Das Sonnefelder Erbbuch von 1584 weist nach, daß Roth in jener Zeit 8 Güter hatte, die des Klosters Lehen gewesen waren. Von den damaligen Inhabern existierte 1910 im Ort keine Familie mehr. Die Abgaben der einzelnen Güter sind fast alle gleich. Um zu zeigen, was die Lehensherrschaft jährlich beanspruchte, sei ein beliebiges Gut mit seinen Abgaben herausgegriffen: Heintz Volk gibt von seinem Erbgut 9 Groschen Walpurgis und 9 Groschen Michaelis, 8 Käse (das waren, nach dem manchmal angegebenen Werte, sehr große Käse), 1 Achtel Mohn oder ebensoviel Weizen, l Zehendhuhn, l Fastnachtshuhn. Außerdem gibt derselbe von 12 Rodäckern noch 27 Pfennig und 4 Hennen.

Also immerhin eine ziemliche Abgabe. Rechnet man noch dazu, daß vor allen Abgaben der zehnte Teil jeder Frucht und allen Viehs gegeben werden mußte, und rechnet hierzu die Steuern, die die Landesherrschaft bekam, so mag man wohl leicht berechnen können, daß man heute mit seinen Abgaben an Staat und Gemeinde ungleich besser gestellt ist als einst die Väter.

Drei Dinge fallen im damaligen Wirtschaftsleben der Röther auf: Ein jedes Haus gibt die Getreideabgabe für das Lehen in Mohn. Es ist also in jenen Tagen des ausgehenden Mittelalters noch viel Mohn gebaut worden. Weiter besitzt fast jedes Haus mehr oder weniger Rodäcker, die neben dem Gut in Anschlag gebracht werden, die also erst erworben sind, als die Abgaben für den Lehensherrn schon fest standen. Es sind also im 14. Jahrhundert oder später in Roth noch einmal umfangreiche Rodungen vorgenommen worden. Endlich fällt noch auf, daß in den Tagen des Erbbuches ziemlich viel Wein gebaut wurde, denn fast jeder Besitzer hat Abgaben auf einen Weingarten oder ein Weinberglein erlegen müssen. Die Röther Weinlage war am „Reinberg". Leider ist nichts über die Qualität gesagt. So zeigen die Eintragungen im Erbbuch, daß sich der landwirtschaftliche Betrieb doch im Laufe der Zeit geändert hat.

Einer merkwürdigen, aus dem Mittelalter stammenden Leistung für den Lehensherrn sei hier noch gedacht:
Die Klosterinsassinnen von Sonnefeld, stets adelige Jungfrauen, begnügten sich nicht mit dem gewöhnlichen Coburger Landwein; sie hatten seit alten Tagen Weinbergbesitz in besserer Gegend. Er lag in dem Dorfe Nassach, zwischen Haßfurt und Münnerstadt im Haßgau gelegen. Der gekelterte Wein der dortigen Klosterweinberge wurde alle Jahre in Nassach geholt und nach Sonnefeld gefahren. Diese Leistung war gewissen Sonnefelder Klosterdörfern auferlegt, unter ihnen auch Roth. Die von Roth sind  schuldig, jährlich 2 Weinfuhren von Nassach und 2 Fuhren von Heu oder Getreid von Streufdorf gen Coburg oder Sonnefeld zu fahren.

 

Die „Hexe" Barbara Müller

Auch zur Kulturgeschichte lieferte Roth einen Beitrag, denn es gab hier einmal eine Hexe! Ihr Name ist uns überliefert: Bei dem Coburger Historiker Karche findet sich eine knappe Bemerkung. Er schreibt unter dem Jahre 1630: Den 14. Mai, Freitag vor Pfingsten, wurde Apollonia Schreiner von Großgarnstadt und Barbara Müller von Roth mit dem Schwert gerichtet und dann ihre Körper verbrannt.

Zu der Tragödie. die sich hinter diesen mageren Worten verbirgt, fehlen nähere Angaben. Wir wissen nicht, was man der Bärbel vorwarf. wie alt sie war,  ob sie Angehörige hatte usw.  Vielleicht erkrankte ein Mensch in ihrer Nachbarschaft, oder es starb ein Stück  Vieh auf unerklärliche Weise, oder es lief bei ihr eine schwarze Katze über das Dach, oder sie besuchte nicht den Gottesdienst, oder zu häufig - das war auch verdächtig - oder, oder ...

Es gab tausend Gründe, die einem mißgünstigen Nachbarn (oder einer Nachbarin) Anlaß geben konnten, sie zu denunzieren. Und wer erst einmal in das Räderwerk der Inquisitation geraten war und unter der Folter peinlich verhört wurde, der endete auf dem Scheiterhaufen.

Die Rother Müllers Bärbel hat wohl den Richtern wenig Schwierigkeiten bereitet und bald gestanden. Deshalb wurde ihr die Gnade zuteil, vor dem Feuertod geköpft zu werden. Verstockte Hexen setzte man lebendig in das Feuer.

 


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