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Gemeinde Niederfüllbach
Parkstr. 36
96489 Niederfüllbach


Verwaltung:

VG Grub a.Forst
Coburger Str. 23
96271 Grub a.Forst

Tel. +49 (95 60) 92 20 - 0

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Termine nur nach vorheriger  Vereinbarung!


Rathaus Grub a.Forst

09560/92 20 - 0 oder beim jeweiligen Sachbearbeiter


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Bürgerhaus Niederfüllbach

09565/92 24 - 0

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 Mi
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Bayer. Ehrenamtskarte

Bayerische Ehrenamtskarte
Der Landkreis Coburg würdigt freiwilliges Engagement durch die Bayerische Ehrenamtskarte und einen Ehrenamtsempfang.
 

Was wäre unsere Gesellschaft ohne die vielen Ehrenamtlichen, die sich freiwillig und unentgeltlich für Andere engagieren? Sie wäre im wahrsten wie im übertragenen Sinne des Wortes um vieles ärmer! Darüber sind sich alle politischen Verantwortlichen im Landkreis Coburg einig. Deshalb haben auch wir die Bayerische Ehrenamtskarte eingeführt.

Darüber hinaus wird der Landrat jährlich einen Empfang für auf Kreisebene tätige Ehrenamtliche geben. Damit drückt der Landkreis seinen Dank und seine Wertschätzung aus gegenüber allen, die nicht fragen, was sie davon haben, sondern einfach anpacken. Und dass es so viele gibt, darauf können wir stolz sein.

>>> Informationen zur Bayerischen Ehrenamtskarte


Ihr Ansprechpartner im Landratsamt Coburg:

Marc Holland
Telefon 09561 514-675

>>> Anträge


Weitere Informationen des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration:       >>>  Ehrenamt.Bayern


Richtlinien der Gemeinde Niederfüllbach zur Auszeichnung von Niederfüllbacher Bürgerinnen und Bürger für besondere Leistungen und Verdienste sowie des Ehrenamtes

Die Gemeinde Niederfüllbach zeichnet Einzelpersonen oder Mannschaften aus, die Mitglieder in einem Niederfüllbacher Verein sind oder mit ihrem Hauptwohnsitz in Niederfüllbach gemeldet sind.   >>  pdf-Datei zum Download

 

Ausgezeichnet werden:         Besondere Verdienste auf dem Gebiet des Ehrenamtes

                                                Besondere Leistungen und Erfolge bei
                                               - regionalen Meisterschaften / Aufstiegsmannschaften
                                               - überregionalen Veranstaltungen
                                                 (z.B. Oberfränkische und Bayerische Meisterschaften,
                                                 Süddeutsche und Deutsche Meisterschaften,
                                                 Internationale Ereignisse wie z.B. EM, WM, Olympia)

 Auszeichnungszeitpunkt:       Alljährlich im November oder Dezember,
                                               in würdigem Rahmen (z.B. Bürgerversammlung oder
                                               gesonderter Ehrungs- und Dankeschön-Abend).

Auszeichnungszeitraum:        Das jeweilige Kalenderjahr.
                                               Erfasst werden Auszuzeichnende, die seit dem letzten
                                               und dem anstehenden Ehrungstermin nach den      
                                               Richtlinien zu ehren sind.

 Vorschlagsberechtigt:               Bürgerinnen und Bürger, Ortsvereine, Bürgermeister,
                                               Sportbeauftragte und Gemeinderatsmitglieder der
                                               Gemeinde Niederfüllbach.

                                               Die Aufforderung zum Vorschlag erfolgt einen Monat vor
                                               der jährlichen Ehrung über das Mitteilungsblatt der
                                               Verwaltungsgemeinschaft Grub a.Forst und der
                                               Gemeinden Grub a.Forst und Niederfüllbach sowie auf
                                               der Internetseite der Gemeinde Niederfüllbach.

 Beschließendes Gremium:    Nach Absprache zwischen dem Bürgermeister und den
                                               Sportbeauftragten der Gemeinde beschließt der
                                               Gemeinderat Niederfüllbach. Er legt die Art der
                                                Auszeichnung fest.

 

Verliehen werden können:     Urkunden, Präsente, Ehrenteller,
                                             Eintragung in das „Goldene Buch“ der Gemeinde

Leistungen und Erfolge im Rahmen von Schulveranstaltungen bleiben davon unberührt.


Diese Richtlinien wurden vom Gemeinderat Niederfüllbach am 19.01.2015 beschlossen und treten rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.

 Gemeinde Niederfüllbach, den  11. Februar 2015

 gez. Martin Rauscher, 1. Bürgermeister


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